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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ebora BV Mit Sitz Poort van midden Gelderland Rood 8 in Heteren, Niederlande

eingetragen bei der Handelskammer Arnheim, unter Nummer 09110367

 

Art. 1 Anwendbarkeit

1.1   Diese Bedingungen finden auf all unsere Angebote und alle Verträge die mit uns geschlossen werden Anwendung, es sei denn Anderes ist vereinbart.

1.2   Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen sind nur dann anwendbar wenn und insoweit sie von uns bestätigt wurden und gelten dann ausschließlich für den Vertrag in dessen Rahmen sie vereinbart wurden.

 

2         Angebote, Zustandekommen von Verträgen

2.1   Alle unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn wir haben eine Frist zur Annahme des Angebotes gesetzt.

2.2   Muster, Modelle, Zeichnungen, Farben und Maße und dergleichen, werden von uns nur als Beispiel angegeben, von uns gelieferte Waren müssen diesem nicht entsprechen, es sei denn es ist anderes vereinbart.

2.3   Verträge kommen mit uns zustande sobald wir die Auftragsbestätigung verschickt haben oder aber mit der Ausführung des Auftrages angefangen haben.

 

3         Preise

3.1   Alle Preise sind exklusive Mehrwertsteuer und anderer Steuern oder Gebühren die durch die öffentliche Hand erhoben werden. Außer wenn wir das schriftlich anders angegeben haben verstehen sich unsere Preise exklusive der Kosten von Montage, Tests und Inbetriebnahme.

3.2   Wenn sich unsere Kosten nach Schließen dieses Vertrages erhöhen, sind wir berechtigt um die Kostensteigerungen dem Vertragspartner in Richtung zu stellen.

 

4         Lieferfrist, Transport, Risikoübergang

4.1   Eine vereinbarte Lieferfrist fängt an mit dem Tag an dem wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben und der Vertragspartner seinen Verpflichtungen die für eine korrekte Ausführung des Auftrages notwendig sind entsprochen hat. Vereinbarte Lieferfristen sind keine definitiven Lieferfristen. Wir sind erst dann säumig nachdem wir in Verzug gesetzt wurden unter Beachtung einer Inverzugsetzungsfrist von mindestens 14 Tagen.

4.2   Der Transport von uns zu liefernden Waren findet statt auf einer von uns zu bestimmenden Weise, es sei denn es ist anderes vereinbart. Die Kosten des Transports trägt in jedem Fall der Vertragspartner.

4.3   Für von uns gelieferte Waren trägt der der Vertragspartner das Risiko ab dem Zeitpunkt an dem der von uns oder vom Vertragspartner beauftragte Spediteur die Waren in Empfang genommen hat.

 

5         Annahme

5.1   Bei Erhalt der Waren muss der Vertragspartner prüfen ob er die richtigen waren in der richtigen Zahl geliefert bekommen hat, des Weiteren hat er sie auf sichtbare Mängel zu überprüfen. Wenn sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, muss der Vertragspartner uns dies unverzüglich schriftlich anzeigen.

 

6         Eigentumsvorbehalt

6.1   Eventuelle nicht sichtbare Mängel muss der Vertragspartner uns schriftlich anzeigen innerhalb einer Frist von acht Tagen nachdem er diese Mängel festgestellt hat oder hätte feststellen können, in jedem Fall aber innerhalb von 90 Tagen nach dem Tage der Lieferung. Von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum, bis der Vertragspartner den Kaufpreis, den Preis für von uns auszuführende Arbeiten sowie eventuelle Verzugszinsen und Rechtskosten völlig bezahlt hat. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt die gelieferten Waren weiterzuverkaufen oder weiter zu verarbeiten oder zu bearbeiten bevor er den Kaufpreis und alle hier vorgenannten Kosten völlig bezahlt hat.

 

7         Aufschub und Zinsen

7.1   Wenn der Vertragspartner in Verzug kommt mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen, sind wir berechtigt um die Erfüllung unserer Verpflichtung aufzuschieben bis der Vertragspartner weinen Verpflichtungen entsprochen hat. Sachen des Vertragspartners dürfen wir in diesem Fall behalten solange der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht entsprochen hat. Alle redlichen Kosten die uns diesen Zusammenhang entstehen, trägt der Vertragspartner.

7.2   Wir sind zur Ausübung der in der vorigen Bestimmung genannten Rechte auch berechtigt, wenn wir Grund haben anzunehmen dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht, nicht ganz oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. In diesem Fall können wir verlangen dass der Vertragspartner erst Sicherheiten leistet, bevor wir zur Ausführung des Auftrages übergehen.

 

8         Bezahlung

8.1   Zahlungen müssen innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Rechnungsdatum völlig und ohne irgendwelche Abzüge oder Verrichtungen bezahlt sein.

8.2   Wenn von uns zu liefernden Waren in Teilen geliefert werden, sind wir berechtigt die Bezahlung eines dem Stand der Lieferung entsprechenden Teils des Rechnungsbetrages zu verlangen.

8.3   Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist Stand finden, schuldet der Vertragspartner, ohne dass hier eine Inverzugsetzung erforderlich ist, gesetzliche Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat über den gesamten Rechnungsbetrag, zu berechnen ab dem äußersten Zahlungsdatum bis zum Datum der völligen Bezahlung.

8.4   Sollte der Vertragspartner säumig sei mit Bezahlung, sind wir berechtigt alle in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten dem Vertragspartner Rechnung zu stellen. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des totalen offenstehenden Betrages.

 

9         Beratung

9.1   Die Anwendung, der Gebrauch oder die Verarbeitung von uns gelieferten Waren ist immer die eigene Verantwortlichkeit des Vertragspartners. Wenn der Vertragspartner uns in diesem Zusammenhang um Beratung versucht, ist unsere Beratung immer völlig freibleibend. Die Beurteilung ob eine von uns gelieferte Ware geeignet ist für den vom Vertragspartner gewünschten Zweck bleibt immer das Risiko des Vertragspartners. Der Vertragspartner wird uns freihalten von jeglichen Haftungsansprüchen von Dritten.

 

10     Garantie

10.1           Wir garantieren für eine Dauer von zwölf Monaten die Tauglichkeit der von uns gelieferten Waren. Waren oder Teile der waren die in dieser Hinsicht nicht tauglich sind, werden von uns ersetzt oder repariert. Die Wahl zu ersetzen oder zu reparieren bleibt uns vorbehalten.
Ersetzte Waren oder Teile dieser Waren werden unser Eigentum und müssen uns auf erstes Anfordern zurückgeschickt werden.

10.2           Unsere Verpflichtung um von uns gelieferte Waren oder Teile von Waren zu ersetzen, beschränkt sich auf das zusenden dieser Waren oder Teile dieser waren. Die Zusendung geschieht innerhalb der Niederlande kostenlos, die Kosten der Zusendung ins Ausland werden von uns dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

10.3           Wenn wir entscheiden Reparaturarbeiten auszuführen, dann geschieht dies nach unserer Wahl an einem von uns zu fehlendem Ort oder beim Vertragspartner. Die Reparaturarbeiten werden kostenlos ausgeführt. Wenn der Vertragspartner verlangt das für die Reparaturarbeiten an einem anderen Ort ausführen als den Ort den wir gewählt haben, gehen die Reisezeit und die Reise und Aufenthaltskosten unserer Monteure zu Lasten des Vertragspartners.

10.4           Auf alle von uns ausgeführten Reparatur oder Revisionsarbeiten wird ausschließlich eine Garantie gegeben Bezug auf die Tauglichkeit der von uns ausgeführten Arbeiten.

10.5           Jeder Garantieanspruch entfällt wenn

  • die Mängel ganz oder teilweise die Folge sind einer falschen, unsorgfältigen oder unsachgemäßen Nutzung oder von von außen kommenden Ursachen, wie beispielsweise Brand oder Wasserschaden oder die Folge sind einer unsachgemäßen Anwendung der gelieferten Waren; oder
  • der Vertragspartner oder dritte Änderungen an den Waren angebracht haben; oder
  • eventuelle Seriennummern des Fabrikanten entfernt wurden oder unleserlich sind, oder
  • die Mängel ganz oder teilweise die Folge sind von schlechter oder unsachgemäßer Pflege der Waren.

 

11     Haftung

11.1           Unsere Haftung für einen Schaden der Folge ist einer zurechenbaren Schlechtleistung oder einer unerlaubten Handlung ist beschränkt auf die Erfüllung der in Art. 10 genannten Garantieverpflichtungen. Jeder Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz, einschließlich Schadens einschließlich Betriebsausfallschaden oder indirekten Schaden, ist ausgeschlossen.

11.2           Wenn wir aus welchem Grund auch immer zu etwas anderem verpflichtet sind als die Erfüllung unserer Garantieverpflichtungen wie beschrieben in Art. 10, ist unsere Haftung begrenzt auf den Ersatz des direkten Schadens bis zu dem Betrag den der Vertragspartner uns für die Ware bezahlen musste.

11.3            Der Vertragspartner ist gehalten uns alle Kosten, Schäden und Zinsen, die uns entstehen als direkte oder indirekte Folge von Rechtsansprüchen, die durch Dritte in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gegen uns anhängig gemacht werden, zu ersetzen.

 

12     Höhere Gewalt

12.1           Unter höherer Gewalt wird verstanden alle von unserem Willen unabhängigen Umstände, auch wenn sie zur Zeit des Zustandekommens des Vertrages vorhersehbar waren, die die Erfüllung des Vertrages bleibend oder zeitweise verhindern, sowie, insoweit dies nicht bereits darin eingeschlossen ist, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Transportprobleme, vorher und andere Störungen in unserem Betrieb oder in den Betrieben unserer Lieferanten.

 

13     Anwendbares Recht

13.1           Auf alle Verträge und Angebote auf die diese Bedingungen teilweise oder ganz Anwendung findet, ist das rechte Niederlande anwendbar.

 

14     Streitigkeiten

14.1           Alle Streitigkeiten werden erstinstanzlich ausschließlich dem zuständigen Richter in Arnheim vorgelegt.

 

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